Gewebe aus Nabelschnurblut oder Transplantation von Fremdgewebe – eine Frage der Einlagerung
Die Forschung mit Nabelschnurblut hat gezeigt, dass es in naher Zukunft möglich sein wird, aus den darin enthaltenden Stammzellen Gewebe zu produzieren. Damit ein Patient auf diese Möglichkeit der Heilung beziehungsweise Transplantation zurück greifen kann, muss eigenes oder Nabelschnurblut von einem Spender zur Verfügung stehen. Solange das nicht der Fall ist, sind Betroffene von schweren Erkrankungen oder Unfallopfer auf Gewebespenden angewiesen. Genau wie die Einlagerung von Nabelschnurblut, unterliegt die Spende von Gewebe dem seit August 2007 geltenden Gewebegesetz. Es regelt die Rahmenbedingungen und macht die Einlagerung von Nabelschnurblut oder die Spende und somit den Erhalt von Gewebe für den Patienten sicherer. Um alle Fragen zu diesem Thema zu klären, veranstaltete die Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation am 7. November 2008 in Berlin eine Expertentagung zu „Recht, Ethik, Ökonomie in der Gewebespende, Prozessierung und Verteilung“. Hier wurden rechtliche, ökonomische und ethische Fragen durch Vorträge und Diskussionsrunden geklärt. Weitere Informationen zur vierten Expertentagung finden sie hier.
Kommentare
Schreibe einen Kommentar